Die klassischen Arbeitsgebiete einer Steuerberatungskanzlei, die in vollem Umfang und für viele Branchen, Rechtsformen und Größenklassen erbracht werden, sind:
  • Lohn- und Gehaltsbuchhaltung (Lohnabrechnungen incl. Baulohn, Steuer- und SV-Anmeldungen, Begleitung bei Betriebsprüfungen, laufende Beratungen)
  • Finanzbuchhaltung (mit Anlagenbuchführung und Kostenrechnung, individuellem BWA-Aufbau und unterjährigem Controlling)
  • Erstellung von Jahresabschlüssen und Überschussrechnungen
  • Erstellung von Steuererklärungen (ESt, KSt, GewSt, Ust u.a.)
  • Laufende Beratung und Betreuung in steuerlicher Hinsicht
Unser Schwergewicht - insbesondere bei den Kanzleiinhabern - sehen wir auf den folgenden Gebieten:
  • laufende betriebswirtschaftliche Beratung (Planung, externes Controlling etc.)
  • Gestaltungsberatung für Unternehmen (Unternehmens- und Gruppenstrukturen, Rechtsformwahl, Nachfolgeregelungen, Begleitung bei Unternehmenskäufen und -verkäufen)
  • Gründungsberatung und -begleitung
  • Restrukturierung und Sanierung
  • Finanzierung
  • Beratung in Erbschaftsteuerangelegenheiten
  • Beratung im Bereich internationaler Besteuerung
    _Deutschland ./. USA
  • US Steuererklärungen
  • Beratung und laufende steuerliche Betreuung von Vereinen
 
 


  • Regelmäßige Arbeitsstätte bei mehreren Tätigkeitsstätten
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  • Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen
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  • Neue Beleg- und Buchnachweispflichten für umsatzsteuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen
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  • Grundsteuer-Erlass wegen Ertragsminderung
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  • Vorsteuerabzug bei Photovoltaikanlagen auf privaten Gebäuden
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  • Haftungsvergütung für die Komplementär-GmbH grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig
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