Im Mittelpunkt des Interesses steht bei uns der Mandant. Dabei sehen wir unseren Anspruch nicht in erster Linie darin, gesetzliche Pflichtaufgaben zu erfüllen. Unser vorrangiges Ziel liegt vielmehr darin, die bei uns vorhandene Beratungskompetenz in betriebswirtschaftlicher und steuerlicher Hinsicht so einzusetzen, dass wir Ihnen stets mit Rat und Tat zur Seite stehen können.
 
Dazu gehören zwar auch die klassischen Bereiche der Steuerberatung (Lohnabrechnungen, Finanzbuchführungen, Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen) - dies verstehen wir allerdings nur als die Pflicht.

Die Kür besteht nach unserer Berufsauffassung darin, unser know how so einzusetzen, dass aus den oben beschriebenen Tätigkeiten betriebswirtschaftliche Aussagen bzw. Erkenntnisse gewonnen werden können. Auf dieser Basis sehen wir unsere Aufgaben in der gestaltenden Beratung und Begleitung, um bei der Verwirklichung Ihrer unternehmerischen Ziele mitwirken zu können.
Unser wertvollstes Gut: kompetente und engagierte Mitarbeiter
 
Know how lässt sich nicht kaufen. Es muss durch Ausbildung und Erfahrung erworben und durch ständige Fortbildung gepflegt werden.
1993
Unsere Steuerberatungskanzlei wird in Schwerin gegründet.
1996
Umzug nach Schwerin-Friedrichsthal
1999
Erweiterung des Büros durch Umzug der Buchführungsabteilung innerhalb des Hauses
2001
Beginn der Vortragsreihe bei der IHK zu Schwerin
2003
Beginn der Mitgliedschaft im Prüfungsausschuss für Steuerberater in Mecklenburg-Vorpommern
2005
Internetauftritt der Kanzlei
2008
Andreas Walden wird zum Steuerberater bestellt.
2009
Andreas Walden, der seit 1997 im Hause tätig ist, wird Partner. Die Kanzlei wird in CWP Cornils + Walden, Steuerberater in Partnerschaft umfirmiert.
Die Kanzlei zieht um in ihre eigenen Büroräume im Obotritenring 17, 19053 Schwerin.


Bislang wurde jedes Jahr ausgebildet. Acht Auszubildende wurden bislang in ein Angestelltenverhältnis übernommen und sind noch immer in der Kanzlei tätig.
 


  • Regelmäßige Arbeitsstätte bei mehreren Tätigkeitsstätten
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  • Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen
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  • Neue Beleg- und Buchnachweispflichten für umsatzsteuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen
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  • Grundsteuer-Erlass wegen Ertragsminderung
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  • Vorsteuerabzug bei Photovoltaikanlagen auf privaten Gebäuden
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  • Haftungsvergütung für die Komplementär-GmbH grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig
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